
Landesförderungen in Bayern
Der Freistaat Bayern bietet derzeit keine landesweiten Förderprogramme für Photovoltaikanlagen. Die früheren Programme wie das „10.000-Häuser-Programm“ wurden bereits im Jahr 2022 eingestellt. Stattdessen gibt es attraktive kommunale Förderungen in verschiedenen Städten Bayerns.
Landesförderungen in Bayern
4. Förderung in Würzburg
Würzburg gewährt Zuschüsse zwischen 150 und 200 € pro kWp, Details variieren je nach Projektart.
3. Förderung in München
München fördert PV-Anlagen im Rahmen des Programms „Klimaneutrale Gebäude“: - ca. 249 € pro installiertem kWp (abhängig von Anlageart und Förderstufe) - Zusatzförderungen für Fassaden-Photovoltaik oder denkmalgeschützte Gebäude - Degressive Staffelung: Förderhöhe sinkt halbjährlich
2. Förderung in Regensburg
Die Stadt Regensburg bietet einen Zuschuss für private Haushalte: - 100 € pro installiertem kWp, bis zu max. 1.500 € pro Anlage - 200 € Bonus für besondere Maßnahmen wie Gründach, Fassaden-PV oder Denkmalschutz
5. Förderung in Erlangen
Erlangen bietet hohe Zuschüsse: - Bis zu 4.500 € für Photovoltaikanlagen - Bis zu 1.050 € für Stromspeicher - Anträge über das städtische Förderprogramm „Solarförderung Erlangen“
1. Förderung in Augsburg
Die Stadt Augsburg unterstützt den Ausbau von Photovoltaik mit einem eigenen Förderprogramm: - 500 € Pauschalförderung für die Errichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage ab 2,5 kWp - Zusätzliche Bonusförderungen für nachhaltige Maßnahmen wie Dachbegrünung oder Doppelnutzung - 100 € Förderung für Balkonkraftwerke (Stecker-Solargeräte)
Für individuelle Beratung und Unterstützung bei Förderanträgen stehen folgende Anlaufstellen zur Verfügung: - KfW-Förderberatung: www.kfw.de - BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle): www.bafa.de - Energieagenturen vor Ort (z. B. in Augsburg, München, Regensburg, Würzburg, Erlangen) - Fördermittel-Datenbanken: z. B. foerderdatenbank.de
1. Investitionszuschüsse & Kredite (KfW 270)
Die KfW-Bank bietet unter dem Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“: - Zinsgünstige Kredite für PV-Anlagen und Speicher - Laufzeiten: 5 bis 30 Jahre - Kreditsummen bis 150 Mio. € möglich - Kombination mit kommunalen Förderungen möglich
2. Nullsteuersatz für PV-Anlagen bis 35 kWp
Seit 2023 gilt bundesweit ein 0 % Umsatzsteuersatz für: - Kauf & Installation von PV-Anlagen bis 35 kWp - Gilt für Privatpersonen & kleine Gewerbe - Verlängert für Bestellungen bis mindestens März 2025 (ggf. mit Übergangsregelung)
Die Einspeisevergütung ist bundesweit im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.
Aktuelle Tarife (gültig bis Juli 2025):
- Teilweise Einspeisung (bis 10 kWp): ca. 7,94 Cent/kWh - Volleinspeisung (bis 10 kWp): ca. 12,60 Cent/kWh - Für größere Anlagen gelten separate Staffelungen
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