
Landesförderungen in Brandenburg
Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten auf Landes-, Kommunal- und Bundesebene – inklusive PV-Anlagen, Speicher und Balkonkraftwerke.
Landesförderungen in Brandenburg
Sonderregelung: Solareuro für Freiflächenanlagen
Derzeit bietet das Land Brandenburg keine eigene landesweite Förderung für Photovoltaikanlagen oder Stromspeicher an. Frühere Programme wie das Kleinspeicher-Förderprogramm wurden 2023 eingestellt. Auch städtische Programme – z. B. in Potsdam – wurden im Laufe von 2024 pausiert oder beendet.
Seit Anfang 2025 gilt in Brandenburg eine neue Regelung für große PV-Freiflächenanlagen: - 2.000 € jährlich pro installiertem MW als verpflichtende Abgabe („Solareuro“) - Die Einnahmen fließen an die jeweilige Kommune - Ziel: Erhöhung der lokalen Akzeptanz & Förderung gemeinwohlorientierter Projekte
1. KfW-Förderung – Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“
2. EEG-Einspeisevergütung
- Zinsgünstige Kredite für PV-Anlagen und Stromspeicher - Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten - Laufzeit: 5 bis 30 Jahre - Antrag über die Hausbank
Gesetzlich garantierte Vergütung für eingespeisten Strom über 20 Jahre: - Teileinspeisung bis 10 kWp: ca. 7,94 Cent/kWh - Volleinspeisung bis 10 kWp: ca. 12,60 Cent/kWh - Staffelung für größere Anlagen gemäß EEG
Fazit & Empfehlung
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) www.ilb.de Energieportal Brandenburg – Info zu PV-Projekten & Freiflächenregelungen energie.brandenburg.de Verbraucherzentrale Brandenburg – Unabhängige Energieberatung www.verbraucherzentrale-brandenburg.de
Brandenburg bietet derzeit keine Landesförderung, aber starke kommunale Programme Besonders attraktiv: Förderungen für Balkonkraftwerke in Kleinmachnow & Havelland KfW-Kredite, EEG-Vergütung und MwSt-Befreiung gelten selbstverständlich auch in Brandenburg Für Projektierer relevant: Solareuro-Abgabe bei Freiflächenanlagen
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