
Landesförderungen in Bremen
Aktuelle Fördermöglichkeiten auf Bundes- und kommunaler Ebene – inklusive Informationen zu PV-Anlagen, Stromspeichern, Balkonkraftwerken und gesetzlichen Vorgaben.
Landesförderungen in Bremen
Bremen führt stufenweise eine Photovoltaik-Pflicht ein:
Beratung & Informationen
- Ab 1. Juli 2024: Pflicht bei grundlegenden Dachsanierungen - Ab 1. Juli 2025: Pflicht bei Neubauten - Vorgabe: Mindestens 50 % der Dachfläche mit PV belegen
Solar in Bremen / Solar in Bremerhaven → Kostenlose Erstberatung, Dachcheck, Infoveranstaltungen www.solar-in-bremen.de Bremer Aufbau-Bank (BAB) → Kreditangebote & Förderlotsen www.bab-bremen.de Wesernetz Bremen GmbH → Anmeldung von Anlagen & Netzanschlussinformationen www.wesernetz.de
Bundesweite Förderungen (auch in Bremen verfügbar)
2. BAB-Programm „Photovoltaik nach Plan“
- Zinsgünstiger Kredit für PV-Anlagen und Stromspeicher - Laufzeit: 5–30 Jahre - Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten - Antragstellung über die Hausbank
- Spezielles Darlehensprogramm der Bremer Aufbau-Bank (BAB) - Fördert: PV-Anlage, Speicher, Wallbox, Elektroinstallation - Zielgruppe: Private Hauseigentümer und WEGs
Derzeit gibt es keine speziellen Förderprogramme vom Land Bremen oder den Städten Bremen und Bremerhaven für:
Balkonkraftwerke (Stecker-Solaranlagen)
- Photovoltaikanlagen - Stromspeicher - Balkonkraftwerke Frühere Zuschüsse, z. B. für Stecker-PV, wurden eingestellt oder sind ausgelaufen.
- Keine finanzielle Förderung durch das Land oder Kommunen - MwSt-Befreiung gilt auch für Mini-PV-Anlagen (ab ca. 300 Wp) - Voraussetzungen für Installation: Zustimmung des Vermieters/der Eigentümergemeinschaft Anmeldung im Marktstammdatenregister Technische Anmeldung beim Netzbetreiber (z. B. Wesernetz)
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