
Landesförderungen in Mecklenburg-Vorpommern
Übersicht über Fördermöglichkeiten auf Landes‑, Kommunal‑ und Bundesebene – inkl. PV‑Anlagen, Balkonkraftwerke und rechtlichem Rahmen.
Landesförderungen in Mecklenburg-Vorpommern
3.1 KfW-Förderkredit 270 – Erneuerbare Energien
3.2 Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Zinsgünstiger Kredit für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher - Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten - Laufzeit: 5–30 Jahre - Antragstellung erfolgt über die Hausbank
- 20 Jahre garantierte Vergütung - Beispieltarife (Stand Juni 2025): Teileinspeisung bis 10 kWp: ca. 7,94 ct/kWh Volleinspeisung bis 10 kWp: ca. 12,60 ct/kWh - Größere Anlagen erhalten abgestufte Vergütungssätze
Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet eine gezielte Förderung für Balkonkraftwerke (Stecker-Solaranlagen):
2. Kommunale Förderungen
- 500 € Zuschuss pro Anlage/Wohneinheit - Gilt ausschließlich für Mieterinnen und Mieter mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern - Förderfähig sind Anlagen mit einer Leistung von max. 800 W (Wechselrichterleistung) - Voraussetzungen: Eigentumsnachweis nicht erforderlich (nur Wohnsitz in MV) Fachgerechte Installation (Rechnung erforderlich) Kein Eigenbau
Derzeit sind keine zusätzlichen kommunalen Förderprogramme für PV-Anlagen oder Speicher bekannt. Es wird empfohlen, sich regelmäßig bei örtlichen Behörden oder Energieagenturen über mögliche neue Programme zu informieren.
- Mecklenburg-Vorpommern fördert aktuell ausschließlich Balkonkraftwerke mit bis zu 500 € - Für klassische Photovoltaikanlagen stehen ausschließlich Bundesprogramme (KfW, EEG, 0 % MwSt) zur Verfügung - Eigentümer können keine Mini-PV-Förderung mehr beantragen – nur Mieter erhalten aktuell Zuschüsse - Wichtig: Anträge stellen, solange Fördertopf aktiv ist (10 Mio. € Budget) - Registrierung und fachgerechte Installation sind Pflicht - Beratungseinrichtungen im Land bieten wertvolle Unterstützung bei Planung und Antragstellung
Beratung & Informationen
- Landesförderung: 500 € pro Anlage (nur für Mieter) - Voraussetzungen: Leistung max. 800 W Wechselrichter Rechnungsnachweis & Anmeldung erforderlich - MwSt-Befreiung gilt auch für Balkonkraftwerke - Obligatorische Anmeldung: Im Marktstammdatenregister Beim örtlichen Netzbetreiber
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) → Zuständig für Antragstellung und Abwicklung der Mini-PV-Förderung www.lfi-mv.de Leea – Landeszentrum für erneuerbare Energien → Veranstaltungsangebote, Infobroschüren und Beratungen www.leea-mv.de Kommunale Energieagenturen und Stadtwerke → Beratung zu PV, Stromspeichern, Eigenverbrauch und Netzanschluss
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