
Landesförderungen in Niedersachsen
Umfassender Überblick über Förderprogramme auf kommunaler und Bundesebene – inklusive PV‑Anlagen, Balkonkraftwerke (Stecker‑PV), Speicher und rechtlicher Rahmen.
Landesförderungen in Niedersachsen
3.1 KfW‑Programm 270 – Erneuerbare Energien
3.2 Einspeisevergütung (EEG)
- Zinsgünstige Kredite für PV‑Anlagen und Speicher - Laufzeit: 5–30 Jahre, Finanzierung bis zu 100 % - Antrag über die Hausbank möglich
- Garantierte Vergütung über 20 Jahre - Beispieltarife (bis 10 kWp, Stand 2025): Teileinspeisung: ca. 7,94 ct/kWh Volleinspeisung: ca. 12,60 ct/kWh
Fazit & Empfehlungen
- Verbraucherzentrale Niedersachsen – unabhängige Beratung zu PV & Förderprogrammen - Kommunale Stellen/Stadtwerke – Infos zur regionalen Förderung (z. B. Braunschweig, Göttingen) - KfW-Berater via Hausbanken – zu Förderkrediten - Bundesnetzagentur & MaStR-Portal – zu rechtlichen Anforderungen und Anmeldung
- In Niedersachsen gibt es keine Landesförderung, aber zahlreiche kommunale Balkonkraftwerk-Zuschüsse - Den Fördermix aus KfW-Kredit, EEG-Einspeisung, MwSt-Freiheit und kommunalen Boni nutzen - Bei Mini-PV: Anträge vor Installation stellen – Förderstopps sind häufig - Solarpflicht ab 2025 beachten bei Neubau / Sanierung - Rechtliche Erleichterung bei Balkonkraftwerken seit 2024/25
Solarpflicht in Niedersachsen
Aktuell gibt es keine landesweiten Programme für Photovoltaik-Anlagen oder Speicher. Förderung erfolgt primär über kommunale Initiativen und bundesweite Programme.
- Ab 1. Januar 2025 gilt Pflicht zur PV-Installation bei: Neubauten Gründlichen Dachsanierungen - Vorgabe: mindestens 50 % der Dachfläche müssen belegt werden
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