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Luftaufnahme von Nordrhein-Westfalen mit dem Kölner Dom, dem Rhein und der Hohenzollernbrücke bei Sonnenschein.

Landesförderungen in Nordrhein-Westfalen

Übersicht über Förderprogramme des Landes NRW, kommunale Zuschüsse, bundesweite Unterstützungen und rechtliche Rahmenbedingungen.

Landesförderungen in Nordrhein-Westfalen

Beratung & Informationen

- Förderung: 100 € durch das Land NRW (progres.nrw) Zusätzlich kommunale Zuschüsse bis zu 600 € - Voraussetzungen: Maximal 800 W Wechselrichterleistung Kaufbeleg & technische Anmeldung erforderlich - Notwendige Schritte: Registrierung im Marktstammdatenregister Anmeldung beim Netzbetreiber

Verbraucherzentrale NRW → Kostenfreie Beratung zu PV, Förderprogrammen und Balkonkraftwerken www.verbraucherzentrale.nrw progres.nrw Förderportal → Infos zu Landesförderung & Online-Antragstellung www.progres.nrw.de Stadtwerke & Umweltämter → Infos zu kommunalen Programmen und technischen Anforderungen

3.1 KfW-Förderkredit 270 – Erneuerbare Energien

3.2 Einspeisevergütung (EEG)

- Zinsgünstiger Kredit für PV-Anlagen und Stromspeicher - Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten - Laufzeit: 5–30 Jahre - Antragstellung über die Hausbank

- Staatlich garantierte Vergütung für 20 Jahre - Beispielhafte Tarife (Stand Juni 2025): Teileinspeisung bis 10 kWp: ca. 7,94 ct/kWh Volleinspeisung bis 10 kWp: ca. 12,60 ct/kWh

- NRW bietet landesweite Förderung (100 €) sowie vielfältige kommunale Zuschüsse - Bundesweite Programme wie KfW-Förderung, EEG-Einspeisung und 0 % MwSt gelten auch in NRW - Solarpflicht aktuell nur bei großen Parkflächen – Neubauten noch ohne Pflicht - Balkonkraftwerke werden stark gefördert, aber Anträge sollten frühzeitig gestellt werden - Nutze Beratungsangebote, z. B. der Verbraucherzentrale oder kommunaler Energieberater

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Photovoltaik-Initiativen über das Förderprogramm progres.nrw:

Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen

- 100 € Pauschalförderung für Balkonkraftwerke (Stecker-Solaranlagen) mit maximal 800 W Wechselrichterleistung - Förderung für Privatpersonen mit Wohnsitz in NRW - Antragstellung über das Förderportal von progres.nrw

- Seit 2022 gilt eine Solarpflicht für neue offene Parkflächen mit mehr als 25 Stellplätzen - Für Neubauten und Bestandsdächer gibt es noch keine allgemeine PV-Pflicht, es sind jedoch entsprechende Konzepte in Diskussion

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