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Basteibrücke im Elbsandsteingebirge in Sachsen bei goldenem Licht mit Felsen und dem Tafelberg Lilienstein.

Landesförderungen in Sachsen

Übersicht über Förderprogramme für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Balkonkraftwerke im Freistaat Sachsen.

Landesförderungen in Sachsen

2. Kommunale Förderprogramme

- Das Land Sachsen bietet aktuell keine eigenen landesweiten Förderprogramme für Photovoltaikanlagen oder Stromspeicher an. - Frühere Förderprogramme wurden eingestellt oder in bundesweite Programme integriert.

- Einige Städte und Gemeinden in Sachsen bieten regionale Förderungen für Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke an. - Diese kommunalen Programme sind unterschiedlich ausgestaltet und unterliegen häufig Änderungen. - Eine direkte Anfrage bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung wird empfohlen.

Beratung & Information

- Keine speziellen Förderprogramme in Sachsen, jedoch gilt die bundesweite Mehrwertsteuerbefreiung seit 2023 - Anmeldung im Marktstammdatenregister ist verpflichtend - Netzbetreiber-Anmeldung entfällt seit dem Inkrafttreten des Solarpakets I (Mai 2024)

Verbraucherzentrale Sachsen Kostenfreie Beratung zu Photovoltaik und Förderprogrammen www.verbraucherzentrale-sachsen.de KfW Bankengruppe Informationen zu Krediten und Zuschüssen www.kfw.de Marktstammdatenregister Anmeldung der Anlagen www.marktstammdatenregister.de

3.1 KfW-Förderkredit 270 – Erneuerbare Energien

3.2 KfW-Zuschuss 442 – Solarstrom für Elektroautos

- Zinsgünstige Kredite für die Errichtung von PV-Anlagen und Batteriespeichern - Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten - Laufzeit: 5–30 Jahre - Antragstellung über die Hausbank

- Förderung der Kombination aus PV-Anlage, Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge - Maximaler Zuschuss: 10.200 € - Voraussetzungen: Neubau, Selbstnutzung, Besitz oder Bestellung eines Elektrofahrzeugs - Antragstellung über die KfW

- Keine landesweiten Förderprogramme in Sachsen - Kommunale Förderungen können regional verfügbar sein – direkte Anfrage empfohlen - Bundesweite Förderprogramme (KfW, EEG, MwSt-Befreiung) gelten auch hier - Beratung durch Verbraucherzentrale und Fachstellen sehr empfehlenswert

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