
Landesförderungen in Sachsen-Anhalt
Aktuelle Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Balkonkraftwerke.
Landesförderungen in Sachsen-Anhalt
3.1 KfW-Förderkredit 270 – Erneuerbare Energien
3.2 KfW-Zuschuss 442 – Solarstrom für Elektroautos
- Zinsgünstiger Kredit für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher - Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten - Laufzeit: 5–30 Jahre - Antragstellung über die Hausbank
- Förderung für Kombination aus PV-Anlage, Batteriespeicher und Ladeeinrichtung - Maximaler Zuschuss: 10.200 € - Voraussetzung: Neubau der Anlage, Selbstnutzung, Besitz oder Bestellung eines Elektrofahrzeugs - Antragstellung über KfW
Beratung & Information
- Keine spezifischen Förderprogramme in Sachsen-Anhalt - Mehrwertsteuerbefreiung seit Januar 2023 - Anmeldung im Marktstammdatenregister erforderlich - Netzbetreiber-Anmeldung entfällt seit Solarpaket I (ab Mai 2024)
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt Kostenfreie Beratung zu PV und Förderprogrammen www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de KfW Bankengruppe Förderkredite und Zuschüsse www.kfw.de Marktstammdatenregister Anmeldung der Anlagen www.marktstammdatenregister.de
- Keine landesweiten Förderprogramme in Sachsen-Anhalt - Keine kommunalen Förderprogramme aktuell – regionale Änderungen möglich - Bundesweite Förderprogramme (KfW, EEG, Umsatzsteuerbefreiung) gelten auch in Sachsen-Anhalt - Beratung durch Verbraucherzentrale und Fachstellen sehr empfehlenswert
2. Kommunale Förderprogramme
Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt keine landesweiten Förderprogramme für Photovoltaikanlagen oder Batteriespeicher. Frühere Förderprogramme wurden eingestellt und werden derzeit neu ausgerichtet.
Derzeit gibt es in Sachsen-Anhalt keine kommunalen Förderprogramme für Photovoltaikanlagen oder Batteriespeicher. Es wird empfohlen, die Webseiten der jeweiligen Kommunen regelmäßig auf mögliche Förderangebote zu prüfen.
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